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Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Kann ein Vermieter die Miete ohne Zustimmung des Mieters erhöhen?
Ja, ein Vermieter kann die Miete erhöhen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Erhöhung muss angemessen sein und der Mieter muss mindestens drei Monate im Voraus über die Erhöhung informiert werden. Der Mieter hat dann das Recht, der Erhöhung zu widersprechen.
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Können Vermieter die Miete ohne Zustimmung des Mieters erhöhen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Ja, Vermieter können die Miete erhöhen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Mieterhöhung ist beispielsweise möglich, wenn die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert geblieben ist und die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Der Vermieter muss dem Mieter die Mieterhöhung schriftlich mit einer Begründung mitteilen.
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Welche Reparaturarbeiten können Mieter in ihrer Mietwohnung selbst durchführen, ohne die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen?
Mieter können kleinere Reparaturen wie das Auswechseln von Glühbirnen oder das Beheben von verstopften Abflüssen ohne Zustimmung des Vermieters durchführen. Reparaturen, die die Sicherheit oder den Zustand der Wohnung beeinträchtigen könnten, sollten jedoch immer mit dem Vermieter abgestimmt werden. Größere Reparaturen, die einen Handwerker erfordern, müssen in der Regel vom Vermieter organisiert werden.
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Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter laut Mietgesetz?
Mieter haben das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, auf eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnung durch den Vermieter und auf eine angemessene Kündigungsfrist. Vermieter haben das Recht auf pünktliche Mietzahlungen, auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung durch den Mieter und auf eine angemessene Kaution. Beide Parteien haben die Pflicht, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen zu halten und eventuelle Mängel oder Probleme rechtzeitig zu melden.
Ähnliche Suchbegriffe für Zustimmung:
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Mietvertrag f.Garagen 553
Mietvertrag f.Garagen 553
Preis: 86.24 € | Versand*: 4.75 € -
RNK Wohnungs-Mietvertrag
Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.
Preis: 21.15 € | Versand*: 6.84 € -
RNK Gewerberaum-Mietvertrag
Gewerberaum-Mietvertrag 5 Seiten.
Preis: 17.50 € | Versand*: 6.84 €
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Welche Renovierungsarbeiten können Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchführen?
Mieter können in der Regel nur kleinere Schönheitsreparaturen ohne Zustimmung des Vermieters durchführen, wie das Streichen von Wänden in neutralen Farben. Größere Renovierungsarbeiten, wie das Verlegen neuer Böden oder das Entfernen von Wänden, bedürfen in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Mieter sollten vor Beginn von Renovierungsarbeiten immer den Mietvertrag und geltende Gesetze prüfen, um sicherzustellen, dass sie keine unerlaubten Änderungen vornehmen.
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Welche Renovierungsarbeiten können Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchführen?
Mieter dürfen in der Regel nur kleinere Renovierungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters durchführen, wie das Streichen der Wände in neutralen Farben oder das Anbringen von Gardinenstangen. Größere Renovierungsarbeiten, die die Bausubstanz betreffen, müssen in der Regel mit dem Vermieter abgesprochen werden. Es ist ratsam, vor Beginn der Renovierungsarbeiten immer den Mietvertrag zu prüfen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
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Welche Renovierungsaufgaben können Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durchführen?
Mieter können in der Regel kleinere Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden oder das Auswechseln von Bodenbelägen ohne Zustimmung des Vermieters durchführen. Größere Renovierungsarbeiten, die die Bausubstanz oder die Installationen betreffen, bedürfen hingegen immer der Genehmigung des Vermieters. Bei Unsicherheiten sollte vor Beginn der Arbeiten immer Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden.
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Wer bekommt Original Mietvertrag Mieter oder Vermieter?
Der Original Mietvertrag wird in der Regel dem Mieter ausgehändigt. Dieser hat das Recht, den Vertrag zu prüfen und zu unterzeichnen, bevor er in Kraft tritt. Der Vermieter behält in der Regel eine Kopie des Vertrags für seine eigenen Unterlagen. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags besitzen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es jedoch der Mieter, der den Original Mietvertrag erhält.
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