Produkt zum Begriff Untervermietung:
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Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?
Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen? Die Möglichkeit, die Miete bei Untervermietung zu erhöhen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter ab. In der Regel darf der Vermieter die Miete nur erhöhen, wenn dies im Mietvertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist. Es ist wichtig, dass Mieter und Untermieter ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Rechte wahren.
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Wann muss Vermieter Untervermietung zustimmen?
Der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel vorhanden ist. In diesem Fall hat der Mieter das Recht, einen Untermieter aufzunehmen, solange dieser die Wohnung nicht überbelegt. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn der potenzielle Untermieter unzuverlässig erscheint oder die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt werden soll. Es ist ratsam, die Zustimmung des Vermieters schriftlich einzuholen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich liegt es im Ermessen des Vermieters, der Untervermietung zuzustimmen oder sie abzulehnen.
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Kann der Vermieter eine Untervermietung verbieten?
Kann der Vermieter eine Untervermietung verbieten? In der Regel kann der Vermieter die Untervermietung in seinem Mietvertrag untersagen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einem berechtigten Interesse des Mieters an der Untervermietung. In solchen Fällen kann der Mieter beim Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten. Es ist wichtig, dass der Mieter sich an die vertraglichen Vereinbarungen hält und den Vermieter über die Untervermietung informiert. Letztendlich liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er die Untervermietung erlaubt oder nicht.
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Wann kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?
Der Vermieter kann die Untervermietung ablehnen, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde, die die Untervermietung verbietet. Zudem kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen, wenn der potenzielle Untermieter nicht die erforderlichen Bonitätsnachweise vorlegen kann oder wenn er Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des potenziellen Untermieters hat. Auch wenn die Wohnung bereits überbelegt ist oder der Vermieter einen triftigen Grund für die Ablehnung vorbringen kann, kann er die Untervermietung verweigern. In jedem Fall sollte der Mieter vor der Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Untervermietung:
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Mietvertrag f.Garagen 553
Mietvertrag f.Garagen 553
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RNK Wohnungs-Mietvertrag
Wohnungs-Mietvertrag 6 Seiten.
Preis: 21.15 € | Versand*: 6.84 € -
RNK Gewerberaum-Mietvertrag
Gewerberaum-Mietvertrag 5 Seiten.
Preis: 17.50 € | Versand*: 6.84 €
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Wann muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen?
Der Vermieter muss einer Untervermietung zustimmen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In der Regel ist es erforderlich, dass der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholt, bevor er die Wohnung untervermietet. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel wenn der potenzielle Untermieter nicht vertrauenswürdig erscheint oder die Wohnung überbelegt wäre. Es ist wichtig, dass der Mieter die Untervermietung schriftlich beantragt und dem Vermieter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt. Letztendlich liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er der Untervermietung zustimmt oder nicht.
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Wann kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?
Der Vermieter kann die Untervermietung verweigern, wenn dies vertraglich ausdrücklich untersagt ist. Zudem kann die Untervermietung verweigert werden, wenn der potenzielle Untermieter nicht die erforderlichen Bonitätsnachweise vorlegen kann. Auch wenn die Untervermietung die Wohnverhältnisse im Gebäude beeinträchtigen würde, kann der Vermieter sie ablehnen. Schließlich kann der Vermieter die Untervermietung verweigern, wenn der potenzielle Untermieter bereits negativ aufgefallen ist oder gegen die Hausordnung verstoßen hat.
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Wie hoch darf die Miete bei Untervermietung sein?
Wie hoch die Miete bei Untervermietung sein darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte die Miete nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die der Hauptmieter für die Wohnung hat. Es ist wichtig, dass die Untermiete nicht als Gewinnquelle genutzt wird, sondern nur dazu dient, die eigenen Mietkosten zu decken. Zudem sollte die Miete in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Ausstattung der Unterkunft stehen. Es empfiehlt sich, vor der Untervermietung die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, um Probleme zu vermeiden.
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Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Untervermietung einer Mietwohnung?
Für die Untervermietung einer Mietwohnung gelten die Regelungen des Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter. In vielen Fällen ist eine Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Mieter bleibt jedoch grundsätzlich für die Mietzahlungen und eventuelle Schäden verantwortlich.
* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.