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Produkt zum Begriff Gerichtsvollzieher:


  • Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher (Schröder-Kay, J. H.)
    Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher (Schröder-Kay, J. H.)

    Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher , Die Neuauflage legt anhand der aktuellen Rechtsprechung insbesondere Schwerpunkte auf die zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen der DB-GvKostG, eine Neukommentierung zur Umsatzsteuer als Auslagentatbestand (Nr. 717 KV GvKostG), die seit 1.11.2021 geltende lineare Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren um 10% weitere, durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bedingte neuen Fragestellungen, wie z.B. die Durchführung elektronischer Zustellungen oder die Erhebung der Dokumentenpauschale, die Kommentierung der Auswirkungen des in § 3 GvKostG geregelten Auftragsbegriffs , dessen Komplexität immer wieder neue Herausforderungen an die Praktiker stellt, weitere Orientierungshilfen und sachgerechte Lösungen für die Erhebung der Gebühren nach Nr. 207 und 208 KV GvKostG für die gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO), die Gebühren- und Auslagenerhebung im Eintragungsanordnungsverfahren (§ 882c ZPO) sowie die Gebührenerhebung für die Einholung von Drittauskünften . Auch die Kommentierung zur Erhebung von Zustellungsgebühren wurde grundlegend überarbeitet. Das Werk bietet eine fundierte Kommentierung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes nebst Kostenverzeichnis, indem es praxisrelevante Probleme aufgreift und Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ermöglicht ein vertieftes rechtliches Verständnis durch das Aufzeigen von Regelungszusammenhängen. Der kommentierte Leitfaden zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt einen schnellen Überblick über die für Gerichtsvollzieher wesentlichen Vorschriften. Eine Handübersicht der wichtigsten Gebühren liegt griffbereit im Buch. Die Gerichtsvollzieher in Ausbildung und Praxis, Gerichte, Dienstaufsichtsbehörden, Bezirksrevisoren und Prüfungsbeamten sowie Rechtsanwälte haben damit ein kompetentes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis zur Hand. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: neu bearbeitete Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230720, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Müller C. F. Kommentar##, Autoren: Schröder-Kay, J. H., Auflage: 23015, Auflage/Ausgabe: neu bearbeitete Auflage 2023, Keyword: 2. KostRMoG; GNotKG; GVGA; GVO; Gebühren; Gerichte; Gerichtsvollzieher; Gerichtsvollzieherkosten; Gerichtsvollzieherkostengesetz; GvKostG; Heidelberger Kommentar; Justizverwaltungskostengesetz; Kostenrecht; Kostenrechtsmodernisierung; Kostenrechtsmodernisierungsgesetz; Kostenwesen; Kostenwesen der Gerichtsvollzieher; RVG; Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Sachaufklärung; Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung; Schröder-Kay; Vollstreckung; Zwangsvollstreckung, Fachschema: Gericht (juristisch) - Gerichtsvollzieher~Justiz / Gericht~Kosten (rechtlich) - Prozesskostenhilfe~Rechtspflege - Rechtspfleger, Fachkategorie: Berufe der Rechtspflege, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 212, Breite: 152, Höhe: 37, Gewicht: 840, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2731230 7781814, Vorgänger EAN: 9783811443563 9783811436299 9783768505352 9783768504263 9783768520980, eBook EAN: 9783811459151, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig
    RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig

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  • Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?
    Nöllke, Matthias: Immobilie geerbt?

    Immobilie geerbt? , Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Herzlichen Glückwunsch! Doch nun gibt es viele Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Matthias Nöllke bietet Ihnen einen Leitfaden und zeigt Ihnen den Weg vom Erbe zum Eigentum. Er gibt wertvolle Hinweise für die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder verkauft werden soll. Sie erfahren, wann Sie die Immobilie in Besitz nehmen dürfen, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen, welche Verträge Sie und woraufhin überprüfen sollten und wie Sie mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt. Darüber hinaus enthält das Buch nützliche Musterbriefe, Formulare, Checklisten und Entscheidungshilfen - auch zum Download. Inhalte: Vom Erben zum Eigentum: gesetzliche Erbfolge, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Einblick ins Grundbuch, Annehmen oder Ausschlagen des Erbes Die Immobilie besichtigen: Vorbereitung und Ablauf Vertragscheck: übernehmen, kündigen, nachverhandeln? Die Erbengemeinschaft: Warum es hier häufig zum Streit kommt und wie man jetzt am besten vorgeht Bestehende Vermietung: Check Mietvertrag und Miethöhe, Kündigung wegen Eigenbedarf Was es bedeutet, wenn das eigene Elternhaus verkauft werden soll Steuern und Finanzen: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Steuererklärung der Erbengemeinschaft, Kalkulation Instandhaltung und Sanierung Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Kann ein Gerichtsvollzieher einfach in die Wohnung?

    Kann ein Gerichtsvollzieher einfach in die Wohnung eintreten? Grundsätzlich darf ein Gerichtsvollzieher nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers oder mit einem richterlichen Beschluss die Wohnung betreten. In bestimmten Fällen, wie bei einer Zwangsräumung, kann der Gerichtsvollzieher jedoch auch ohne Zustimmung eintreten. Es gelten jedoch klare gesetzliche Regelungen, die den Schutz der Privatsphäre des Wohnungsinhabers gewährleisten. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Wann darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung?

    Ein Gerichtsvollzieher darf in die Wohnung einer Person nur dann eintreten, wenn er dazu eine richterliche Anordnung oder einen Vollstreckungstitel besitzt. Zudem muss er sich vorher ankündigen und die Person über den Grund seines Besuchs informieren. In dringenden Fällen, wie beispielsweise bei drohender Gefahr oder wenn die Person nicht erreichbar ist, kann der Gerichtsvollzieher auch ohne Ankündigung die Wohnung betreten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher nur zu bestimmten Uhrzeiten, in der Regel tagsüber und werktags, die Wohnung betreten darf. In jedem Fall sollte man sich als Betroffener über seine Rechte informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

  • Wann ist es Gerichtsvollzieher erlaubt in die Wohnung einbrechen?

    Der Gerichtsvollzieher darf grundsätzlich nur mit einer richterlichen Anordnung in die Wohnung eintreten. Diese Anordnung wird in der Regel bei offenen Forderungen oder ausstehenden Zahlungen ausgestellt. Wenn der Schuldner nicht zu Hause ist, darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung nur betreten, wenn ein Haftbefehl vorliegt. In dringenden Fällen, wie beispielsweise bei Gefahr im Verzug, kann der Gerichtsvollzieher auch ohne richterliche Anordnung die Wohnung betreten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher keine Gewalt anwenden darf, um in die Wohnung einzudringen, es sei denn, es liegt eine entsprechende Anordnung vor.

  • Welcher Gerichtsvollzieher zuständig?

    Welche Adresse oder welches Gebiet betrifft die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers? Gibt es spezifische Informationen oder Dokumente, die angegeben wurden, um den zuständigen Gerichtsvollzieher zu identifizieren? Wurde bereits Kontakt mit dem örtlichen Gericht oder der zuständigen Behörde aufgenommen, um diese Frage zu klären? Gibt es besondere Umstände oder Details, die berücksichtigt werden müssen, um den richtigen Gerichtsvollzieher zu ermitteln?

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    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

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  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter laut Mietgesetz?

    Mieter haben das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, auf eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnung durch den Vermieter und auf eine angemessene Kündigungsfrist. Vermieter haben das Recht auf pünktliche Mietzahlungen, auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung durch den Mieter und auf eine angemessene Kaution. Beide Parteien haben die Pflicht, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen zu halten und eventuelle Mängel oder Probleme rechtzeitig zu melden.

  • Kann Gerichtsvollzieher Räumung verschieben?

    Ja, in bestimmten Fällen kann ein Gerichtsvollzieher die Räumung verschieben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er sich in einer finanziellen Notlage befindet oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Der Gerichtsvollzieher kann auch die Räumung verschieben, wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass er sich um eine alternative Wohnmöglichkeit bemüht. Es ist jedoch wichtig, dass der Schuldner rechtzeitig einen Antrag auf Verschiebung der Räumung stellt und alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Verschiebung der Räumung beim Gerichtsvollzieher, der die individuellen Umstände des Falls berücksichtigt.

  • Was prüft der Gerichtsvollzieher?

    Der Gerichtsvollzieher prüft die rechtmäßige Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Gläubiger ihre Forderungen gegen Schuldner durchsetzen können. Er überprüft die Identität des Schuldners, die Richtigkeit der Forderung sowie die Vollstreckbarkeit des Titels. Zudem prüft er, ob der Schuldner zahlungsfähig ist und ob Vermögenswerte vorhanden sind, die zur Begleichung der Forderung genutzt werden können. Letztendlich überwacht der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsprozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

  • Wie arbeitet ein Gerichtsvollzieher?

    Ein Gerichtsvollzieher arbeitet in der Regel im Auftrag eines Gerichts oder Gläubigers und ist dafür zuständig, offene Forderungen einzutreiben. Dazu gehört die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken, wie zum Beispiel Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden. Der Gerichtsvollzieher kann auch Pfändungen durchführen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Er hat das Recht, die Wohnung des Schuldners zu betreten und Wertgegenstände zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher muss dabei gesetzliche Vorschriften und Verfahrensregeln einhalten, um die Rechte des Schuldners zu wahren.

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